Datum:
11. Okt. 2025
Von:
Diözesanrat
Nach einigen anderen Bistümern ist diese Handreichung auch im Bistum Aachen in Kraft getreten, durch eine Veröffentlichung im Kirchlichen Anzeiger zum Oktober 2025. Der Diözesanrat der Katholik*innen im Bistum Aachen begrüßt diese Entscheidung, sie gibt der vielerorts bereits eingeübten Segenspraxis Ausdruck und Rückenwind. Ganz so, wie es die Autor*innen des Synodalen Wegs 2023 entworfen und 2025 beschlossen hatten.