Überblick 1/2018: Schwerpunkt Räte in der Kirche:Verantwortung übertragen, bevor es zu spät ist
Seit 50 Jahren hält die Kirche den Klerus an, mit den Laien aufs Engste zusammenzuarbeiten
Überblick 1/2018: Schwerpunkt Räte in der Kirche
Seit 50 Jahren hält die Kirche den Klerus an, mit den Laien aufs Engste zusammenzuarbeiten
50 Jahre gewählte Laienräte im Bistum Aachen: Dies war der Anlass für den Diözesanrat am 29. September 2018 einen Fachtag zur Zukunft der Laienräte durchzuführen.
Die beiden Impulsreferate von Prof. Dr. Reinhard Feiter und Prof. Dr. Thomas Schüller finden Sie in dieser Ausgabe des Überblick.
Im Vorfeld der Tagung wurde Einiges recherchiert über die Entstehung der Laienräte vor 50 Jahren, speziell auch im Bistum Aachen. Es war die Zeit der Aufbruchsstimmung nach dem II. Vatikanischen Konzil. Das neu formulierte Selbstverständnis der Kirche als „Volk Gottes gemeinsam unterwegs“ forderte in ihrer Konsequenz eine neue Sicht auf das Verhältnis von Priestern und Laien, die Gläubigen
sollten nicht mehr nur als Objekte der Seelsorge gesehen werden. Die Priester und Bischöfe wurden ermahnt, auf die Vorschläge und Meinungen der Laien zu hören, ihre Kritik ernst zu nehmen und ihnen überall dort, wo es um Weltaufgaben geht, ein höchstmögliches Maß an Freiheit, Eigeninitiative und Zuständigkeit zu gewähren.
Doch nicht nur in weltlichen Angelegenheiten, auch in Fragen des innerkirchlichen Lebens sollte den Laien mehr Mitsprache gewährt werden. In einen Aufsatz von 1967 schreibt Hermann-Josef Moog, damals zuständig im Bistum Aachen für die Organisation der Laien,
in Bezug auf den „ernst zu nehmenden Priestermangel“: „Es hängt also einiges davon ab, dass den Laien auch im innerkirchlichen Leben rechtzeitig Verantwortung übertragen wird, ehe es zu spät ist.“
Ein Weg dahin sollten die neuen, auf demokratischen Strukturen basierenden Selbstvertretungen der Laien auf den unterschiedlichen Ebenen der Kirche sein. Die katholischen Verbände waren schon organisiert, jetzt sollten auf der Pfarrebene
noch weitere Frauen und Männer direkt von den Gläubigen in ein Beratungsgremium
gewählt werden können. Von dort aus sollten im Delegationsprinzip auch die Mitglieder in die Räte der Regionen, des Bistums und letztlich auch in das Zentralkomitee der Katholiken entsandt werden.
So wurden also auch im Bistum Aachen am 17. März 1968 die ersten Wahlen zum Pfarrgemeinderat durchgeführt. In den Wochen und Monaten davor ging es in der Vorbereitung darum, den Gemeinden den Sinn dieses neuen ungewöhnlichen Mittels der Wahl zu erläutern und natürlich die Suche nach Kandidatinnen und Kandidaten anzuregen.
Und schon damals wird gewünscht, auch genügend Frauen in den Pfarrgemeinderat zu wählen. Ein Zitat aus den Pfarramtlichen Nachrichten vom 27. Januar 1968: „Es muss in einem Pfarrgemeinderat sichergestellt werden, dass auch genügend Frauen gewählt werden. Es gilt, ein Vorurteil in unserer Gesellschaft abzubauen. Viele glauben, wenn eine Frau sich in der Öffentlichkeit aktiv einsetze, würde das nicht mehr ganz dem Wesen der Frau entsprechen. Deswegen sind selbst Frauen oft geneigt, lieber Männer als Frauen zu wählen.“ Da war die Kirche ganz nahe an den Zeichen der Zeit.
Besonders in den neu gewählten Räten galt, dass nicht der Pfarrer, sondern ein Laienvertreter zum Vorsitzenden gewählt wurde. Auch dies war noch mal ein besonderer Anspruch an die Zusammenarbeit von Priestern und Laien. Im Dekret über das Laienapostolat heißt es: „ Die Laien mögen sich daran gewöhnen, auf engste mit ihren Priestern vereint, in der Pfarrei zu arbeiten“ Hermann Josef Moog ergänzt dazu in seinem Aufsatz: „Mit gleichen Recht ist zu sagen: die Pfarrer mögen sich daran gewöhnen, auf engste mit ihren Laien vereint, in der Pfarrei zu arbeiten.“
In den letzten 50 Jahren hat es einige Änderungen der Satzungen für die Pfarrgemeinderäte gegeben, begründet auch in den sich verändernden Pfarrstrukturen. Die letzte Satzung für den Rat der Gemeinschaften von Gemeinden (GdGRat) aus dem Jahr 2013 weist noch eine wesentliche Veränderung auf: §3 Abs. 3 „Der GdG Rat hat teil an der Leitung der Gemeinschaft der Gemeinden“ Hier geht es also nicht mehr nur um ein Beratungsgremium, sondern um Mitverantwortung und Partizipation. Ob und wie dies gelingt, bleibt weiterhin eine große Herausforderung für alle Beteiligten.
Mechtild Jansen,
Geschäftsführerin des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Aachen