Zeitgleich zur Arbeit der Kohlekommission hat das Werk für Entwicklungszusammenarbeit MISEREOR vor rund einem Jahr die Kampagne „Kohlestopp Global!" gestartet.
Durch zahlreiche Materialien und Aktivitäten hat MISEREOR aufgezeigt, welche menschenrechtlichen, gesundheitlichen, ökologischen und sozialen Folgen der Kohlebergbau in Abbauländern wie Kolumbien oder Südafrika hat.
Die Kohlekommission schlägt in ihrem Abschlussbericht vor, dass Deutschland 2038 aus der Kohle aussteigt. Bis dahin laufen unsere Kraftwerke mit Kohle aus dem Globalen Süden weiter — aus klimapolitischer und aus menschenrechtlicher Sicht ist dies höchst problematisch. Die Folgen des Klimawandels sind bereits heute für viele vor allem arme Menschen in Afrika, Asien und Lateinamerika, aber auch bei uns zunehmend spürbar. Immer mehr Menschen sehen es daher als Priorität an, den Klimaschutz voranzutreiben.
Seit vielen Jahren unterstützt MISEREOR auch in Kolumbien Partnerorganisationen, die sich mit den menschenrechtlichen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Steinkohleabbaus beschäftigen, darunter das Anwaltskollektiv José Alvear Restrepo (CAJAR), das im Süden des Departements La Guajira afrokolumbianische und indigene Gemeinden der Wayuú juristisch berät.
CAJAR hat die Gemeinden der Wayúu in zahlreichen Gerichtsverfahren bezüglich der negativen Auswirkungen des Steinkohlebergbaus Cerrejón in der Guajira vertreten und einen ausführlichen Bericht über die eingereichten Klagen, die bisher ergangenen Urteile und den Stand der noch anhängigen Verfahren erstellt, der jetzt in Deutscher Sprache vorliegt.
Die gravierenden Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen, welche die umliegenden Gemeinden durch den Steinkohleabbau Cerrejón erlitten haben, wurden durch kolumbianische Gerichte mehrfach bestätigt, wie dieser Bericht zeigt. Dazu gehören insbesondere Verletzungen der Rechte auf Gesundheit, Wasser, Nahrung, einen angemessenen Lebensstandard und andere wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte durch Luft- und Wasserverschmutzung, Beschneidung von Territorien, Vertreibung, unangemessene Entschädigung und Zerstörung von Einkommensmöglichkeiten.
Deutsche Energieunternehmen haben die Menschenrechtsvorwürfe von Betroffenen und NRO gegen Cerrejón immer wieder relativiert. In dem beiliegenden Bericht und den Gerichtsdokumenten finden sich zahlreiche Belege für die gravierende Menschenrechtssituation vor Ort.
Die mangelnde menschenrechtliche Sorgfalt deutscher Energieunternehmen beim Bezug von Steinkohle aus Kolumbien, aber auch Südafrika und Russland, illustriert beispielhaft, dass deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung in Wertschöpfungsketten auch acht Jahre nach Verabschiedung der UN-Leitprinzipien und zweieinhalb Jahre nach Verabschiedung des deutschen Nationalen Aktionsplans (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte auf freiwilliger Basis nicht hinreichend gerecht werden.
Vor diesem Hintergrund fordern wir weiter ein deutsches Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfalt deutscher Unternehmen. Dies würde auch dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung entsprechen, der für 2020 explizit eine gesetzliche Regelung vorsieht, wenn sich das Prinzip der Freiwilligkeit als unzureichend erweist.
Hier finden Sie die Deutsche Fassung des Berichts von MISEREOR und CAJAR über die eingereichten Klagen.