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Nächstenliebe ist das vorrangige Gesetz der Christen

Zum kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen nach „Amoris Laetitia“

Papst Franziskus (c) www.pixabay.com
Papst Franziskus
Datum:
So. 17. Apr. 2016
Von:
Monika Herkens
Nach „Amoris Laetitia“: Diözesanrat der Katholiken im Bistum Aachen fordert rasche Verbesserung der Situation von wiederverheirateten Geschiedenen in der deutschen Kirche
Lutz Braunöhler (c) Thomas Hohenschue
Lutz Braunöhler

Wunder in der Frage der katholischen Morallehre hat Lutz Braunöhler nicht erwartet von Papst Franziskus. Aber mit dem jüngsten Apostolischen Schreiben habe dieser die Türen weit geöffnet, um in Deutschland die kirchliche Situation für wiederverheiratete Geschiedene zu verbessern, sagt der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Aachen. Und fordert die deutschen Bischöfe auf, ohne Zögern eine schnelle und tragfähige Lösung zu schaffen.

Mit dem Rückenwind aus Rom könnte die Deutsche Bischofskonferenz auf ein Hirtenwort der oberrheinischen Bischöfe Oskar Saier, Karl Lehmann und Walter Kasper von 1993 zurückgreifen. Dieses beschäftigte sich mit der „seelsorglichen Begleitung von Menschen aus zerbrochenen Ehen, Geschiedenen und wiederverheirateten Geschiedenen“. Rasches Handeln sei gefordert, denn „Nächstenliebe ist das vorrangige Gesetz der Christen“, zitiert Braunöhler Papst Franziskus.

Eine Wiederzulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zu den Sakramenten und zur aktiven Teilhabe am kirchlichen Leben sei das Ziel. Lutz Braunöhler fordert eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland: „Es darf nicht sein, dass betroffene Christinnen und Christen in Hamburg, eine andere Behandlung erfahren als in München, in Aachen eine andere als in Erfurt.“ Wenn das aber nicht schnell gelinge, dann seien die Diözesanbischöfe am Zug, sagt der Ratsvorsitzende.

Die Erklärung mit vielen Zitaten aus „Amoris Laetitia“, welche die Position von Lutz Braunöhler begründen, im Wortlaut: www.dioezesanrat-aachen.de