Braunkohle
Braunkohle
Flüchtlinge
Flüchtlinge
Kolumbien
Kolumbien
Lebendige Kirche
Lebendige Kirche

Breites gesellschaftliches Bündnis aus Kirchen, Verbänden, Vereinen und Politik im Kreis Heinsberg fordert ein Abrissmoratorium der Dörfer am Tagebau Garzweiler II

Braunkohletagebau (c) Bild von nedu503 auf Pixabay
Braunkohletagebau
Datum:
Di. 23. Feb. 2021
Von:
Diözesanrat Aachen

Stellvertretend für ein breites gesellschaftliches Bündnis aus dem Erkelenzer Land, dem Kreis Heinsberg und der Region haben sich der Regionalvikar der Region Heinsberg, Propst Markus Bruns, der Superintendent des Kirchenkreises Jülich, Jans Sannig, und die ehemalige Landtagsabgeordnete der Grünen, Dr. Ruth Seidl, in einem Schreiben an Ministerpräsident Armin Laschet gewandt und um einen Gesprächstermin in der Staatskanzlei gebeten. Hintergrund ist eine Resolution, die sich gegen das geplante Abbaggern der fünf Dörfer Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Beverath im Braunkohletagebau Garzweiler II richtet. Diese wird unterstützt von bislang 50 Initiativen, Vereinen, Verbänden und den Spitzen der beiden großen Kirchen in der katholischen Region Heinsberg und im Kirchenkreis Jülich.

In der Resolution heißt es: „Wir fordern die Landesregierung auf, die Empfehlungen der Kohlekommission und die Ergebnisse aktueller Gutachten in der neuen Leitentscheidung zu berücksichtigen und ein Moratorium gegen die weitere Zerstörung von Heimat und Natur sowie Flächen mit besonderen Potenzialen für den Strukturwandel im Rheinischen Revier zu erlassen, indem beispielsweise Abrissgenehmigungen ausgesetzt werden, bis eine höchstrichterliche Entscheidung getroffen wurde.“

Am 16. Dezember vergangenen Jahres war öffentlich geworden, dass die Bundesregierung das Ergebnis eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens unter Verschluss gehalten hat, in dem die Folgekosten für verschiedene Szenarien zum Kohleausstieg im Rheinischen Revier auf fundierter Basis ermittelt und auch die bergbaulichen Fragen zur Massendisposition durch qualifizierte Ingenieurbüros untersucht wurden. Als Ergebnis werden in dem Gutachten, wie sich jetzt herausstellt, zwei maßgebliche Szenarien untersucht, die auf Basis der zugesagten 1:1 Umsetzung des Kohlekompromisses den Erhalt der Dörfer am Tagebau Garzweiler II und die Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler als machbar aufzeigen. Diese gutachterlich bestätigte Tatsache, um die in der Region gerade mit dem Ziel, Dörfer und wichtige sowie besonders fruchtbare Flächen zu erhalten, gerungen wird, wurde jedoch im Kohleausstiegsgesetz nicht aufgenommen und der Öffentlichkeit durch einjährige Zurückhaltung vorenthalten.

„Insgesamt kann die Landesregierung im Rahmen der aktuellen Leitentscheidung nicht plausibel darstellen, dass der weitere Braunkohleabbau energiewirtschaftlich notwendig ist und wie die Klimaschutzziele von Paris umgesetzt werden sollen“, heißt es weiter in der Resolution. „So fehlt im Entwurf der Leitentscheidung der Hinweis darauf, dass die Klimaschutzziele der Bundesregierung für die Erfüllung des Pariser Klimaschutzabkommens nicht ausreichen und über die EU-Ebene absehbar verschärft werden müssen. Eine Leitentscheidung, die diese absehbaren Entwicklungen antizipiert, müsste  bereits heute einen klimapolitisch vertretbaren Ausstiegspfad beschreiben und sicherstellen, dass unumkehrbare Fakten erst zum spätestmöglichen Zeitpunkt geschaffen werden. Vor dem Hintergrund der jüngsten EU-Klimaziele wird ein Festhalten an überholten Strategien weiter unglaubwürdig.

Obwohl also offensichtlich ist, dass die Garzweiler-Dörfer Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Beverath nicht zwangsläufig abgebaggert werden müssten, haben die potentiellen Interessen von RWE derzeit Vorrang vor dem verbrieften Recht der Menschen auf Bewahrung ihrer Heimat. Das wollen wir so nicht hinnehmen. Es gilt, das Vertrauen der Menschen vor Ort in einen fairen und demokratischen Prozess nicht weiter zu beschädigen.“

„Für uns ist aber auch klar“, so die Unterzeichner*innen des Briefes, „dass in diesem komplexen Konflikt mit vielen verschiedenen Aspekten die Gesprächsfäden zwischen den Beteiligten nicht abreißen dürfen bzw. wieder aufgenommen werden können. Die Rechtsverbindlichkeit gleicher Bedingungen für diejenigen, die sich im Umsiedlungsprozess befinden und die  aufgrund der vorangegangenen  Leitentscheidungen den schweren Weg der Umsiedlung gegangen sind oder diesen noch gehen, bleibt für uns  selbstverständlich unberührt.  Deren individuelle Entscheidung darf nicht im Widerspruch stehen zu den berechtigten Interessen derjenigen, die weiter gegen den Verlust ihrer Häuser und damit auch ihrer Heimat kämpfen.“